Praxis für Logopädie Elke Mehldau - Wismar

Verordnung und Kostenübernahme

Logopädie / Sprachtherapie ist ein medizinisches Heilmittel. Es wird ärztlich verordnet und von den Krankenkassen bezahlt.
Ich kann ohne Einschränkung mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

Wie kommen Sie zu mir?

Sie erhalten eine Verordnung zur Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie von Ihrem Arzt.
Mit dieser melden Sie sich bei mir an und bekommen baldmöglichst einen Termin.

Sie können sich telefonisch anmelden (03841 763022), per E-Mail (info@logopaedie-wismar.de) oder auch einfach in der Praxis vorbeikommen (Achtung: ich bin zwischendurch zu Hausbesuchen unterwegs).

Ihre Termine sprechen wir gemeinsam ab, sie sind dann fest für Sie reserviert und finden pünktlich statt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese einhalten oder gegebenenfalls mindestens 24 Stunden vorher absagen.

Folgende Ärzte verschreiben Logopädische Behandlungen:

Hausärzte/Allgemeinmediziner
Internisten
Kinderärzte/Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychatrie
HNO Ärzte/Phoniater
Neurologen
Zahnärzte
Kieferorthopäden
Klinikärzte

Hausbesuch

Wenn ein Hausbesuch verordnet wurde (weil z.B. Ihre Mobilität eingeschränkt ist), führe ich die Therapie natürlich auch bei Ihnen zu Hause durch.

Zuzahlung

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erhalten Logopädie kostenfrei.
Erwachsene müssen 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10,00 € Rezeptgebühr selbst tragen.
Häufig ist aber eine Befreiung von der Zuzahlung möglich, sie kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Erkundigen Sie sich am besten schon vor dem Behandlungsbeginn danach.

Sonstige Leistungen

Sie können bei mir natürlich auch privat Leistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. Behandlungen oder Beratungen, Vorträge, Seminare, logopädische Gutachten u.s.w..
Die Honorarsätze hierfür richten sich nach den Empfehlungen meines Berufsverbandes.
Fragen Sie einfach bei mir an!

Reden lernt man nur durch Reden.
(Marcus Tullius Cicero)